2.2 Anspruchsvoraussetzungen Wenn es sich um einen Erstattungsanspruch nach § 48 SGB X i.V.m. Ordnet das Gericht an, dass nach dem Tod des Betreuten eine aus der Staatskasse gezahlte Betreuervergütung zu erstatten ist, haften die Erben zwar nur mit dem Wert des Nachlasses unter Anwendung der Haftungsgrenzen des § 102 SGB XII (das sind seit 1.7.2008 2.106,00 Euro); für den Anspruch der Staatskasse ist es jedoch unerheblich, dass ein Miterbe sein Erbe nicht ausbezahlt … 1 SGB XII das 3fache des Grundfreibetrags nach § 85 SGB XII, also das 6 fache des Eckregelsatzes aus. § 102 SGB XII. (5) Der Ersatz der Kosten durch die Erben gilt nicht für Leistungen nach dem Vierten Kapitel und für die vor dem 1. ZUMIEZ Zumiez struggled with the same factors –– all-time low levels of mall traffic and a drop in overall teen spending on apparel –– that led to the bankruptcy of the once-teen darling Aeropostale. 2.2.4.2 Kostenersatz durch Erben, § 102 SGB XII [Konkretisierung zu §§ 102-115 SGB XII] Nach § 102 SGB XII hat der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Kostenersatz gegen die Erben eines verstorbenen Hilfeempfängers für die Kosten, die 10 Jahre vor dem Erbfall für … 3 SGB… (2) 1Die Ersatzpflicht des Erben gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Das SGB XII stellt in § 102 Abs. Rz. 1.561 Entscheidungen zu § 102 SGB X in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17. Dezember 2003, BGBl. Nach § 102 Abs. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) § 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers (1) Hat ein Leistungsträger auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht, ist der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erstattungspflichtig. § 102 SGB XII – Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Ist die leistungsberechtigte Person der Erbe ihres Ehegatten oder Lebenspartners, ist sie zum Ersatz der Kosten nach Satz 1 nicht verpflichtet. Das SGB XII stellt in § 102 Abs. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde. (4) Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt in drei Jahren nach dem Tod der leistungsberechtigten Person, ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners. 3Die Ersatzpflicht des Erben des Ehegatten oder Lebenspartners besteht nicht für die Kosten der Sozialhilfe, die während des Getrenntlebens der Ehegatten oder Lebenspartner geleistet worden sind. Sie sind deshalb nicht als Erbfallschulden wertmindernd zu berücksichtigen. Die §§ 106 ff SGB XII können deshalb auch als besondere Lastenausgleichsregelungen verstanden werden, die - anders als die §§ 102 ff SGB X - nicht der Wiederherstellung der materiell-rechtlichen Kostentragungspflichten dienen (BSG SozR 4-5910 § 147 Nr 2 RdNr 12 zu § 108 BSHG; Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Kapitel (§§ 70 - 74 SGB XII): Hilfe in anderen Lebenslagen. According to experts, SGB is a good bet when it comes to gold investment as it pays interest of 2.5 percent along with the price appreciation which no other gold investment offers. Dreizehntes Kapitel: Kosten Erster Abschnitt: Kostenersatz § 102 Kostenersatz durch Erben (1) 1 Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 … However, one must remember that investments in SGB can result in a capital loss as the bond value is directly linked to the price of gold in the international markets. Es ist daher nicht gerechtfertigt, § 102 Abs 5 SGB XII über seinen Wortlaut hinaus auch auf den weiteren notwendigen Lebensunterhalt anzuwenden (so im Ergebnis H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Annex XII – Resolutions on the Benefit Assessment of Medicinal Products with New Active Ingredients According to Section 35a SGB V Blinatumomab (new therapeutic indication: acute lymphatic leukaemia, MRD-positive patients) of 15 August 2019 . § 102 SGB XII – Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. § 93 SGB XII, der Anspruchsübergang nach § 33 SGB II sowie die Ersatzansprüche gegen Erben nach dem Tod des Leistungsberechtigten gem. (3) Der Anspruch auf Kostenersatz ist nicht geltend zu machen. 2Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses. § 102 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. Aufl., § 102 Rz. However, its Expectations Index, based on consumers’ short-term outlook for income, business and labor market conditions, decreased from 102.9 in September to 98.4 this month. § 102 SGB XII, Kostenersatz durch Erben Dreizehntes Kapitel – Kosten → Erster Abschnitt – Kostenersatz (1) 1 Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die §§ 106 ff SGB XII können deshalb auch als besondere Lastenausgleichsregelungen verstanden werden, die - anders als die §§ 102 ff SGB X - nicht der Wiederherstellung der materiell-rechtlichen Kostentragungspflichten dienen (BSG SozR 4-5910 § 147 Nr 2 RdNr 12 zu § 108 BSHG; Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Mit dem SGB II existieren nun zwei gleichwertige Sicherungssysteme für die Grundsiche-rung. Zweiter Abschnitt. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. 1 Der den Regelungen zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe zugrundeliegende Gedanke sowie deren Sinn und Zweck im Gefüge des Sozialhilferechts erschließt sich dem Rechtsanwender auf den ersten Blick nicht ohne weiteres. Aufl 2014, § 110 RdNr 8 mwN). Durchsetzung des Auskunftsanspruches gemäß § 117 SGB XII nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung; Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen, z.B. 3 SGB XII LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – … ... (§§ 102 bis 115) – Kosten Vierzehntes Kapitel (§§ 116 bis 120) – Verfahrensbestimmungen 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (5) Der Ersatz der Kosten durch die Erben gilt nicht für Leistungen nach dem Vierten Kapitel und für die vor dem 1. Die Ersatzpflicht des Erben des Ehegatten oder Lebenspartners besteht nicht für die Kosten der Sozialhilfe, die während des Getrenntlebens der Ehegatten oder Lebenspartner geleistet worden sind. das Sozialgeld und § 102 SGB XII (Sozialgesetzbuch 12. 1 liegt. Anspruch auf die Gewährung von Leistungen zur Hilfe zur Pflege für ungedeckte ... Verpflichtung zum Kostenersatz für ungedeckte Kosten einer Unterbringung in einem ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). Es ist daher nicht gerechtfertigt, § 102 Abs 5 SGB XII über seinen Wortlaut hinaus auch auf den weiteren notwendigen Lebensunterhalt anzuwenden (so im Ergebnis H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Jung, SGB XII § 102 Kostenersatz durch Erben / 2.2.3 Begrenzung des Kostenersatzanspruchs (Abs. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde. Zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML und PDF Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH. Das LSG wird auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden haben. Hier gibt es nach wie vor eine Erbenhaftung. soweit der Wert des Nachlasses unter dem Betrag von 15 340 Euro liegt, wenn der Erbe der Ehegatte oder Lebenspartner der leistungsberechtigten Person oder mit dieser verwandt ist und nicht nur vorübergehend bis zum Tod der leistungsberechtigten Person mit dieser in häuslicher Gemeinschaft gelebt und sie gepflegt hat. In diesem Kapitel sind die Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geregelt. 11. 16). Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 02.12.2006 (BGBl. SGB XII Inhaltsübersicht 4. Nachfolgend finden Sie die Werte für 2019 - 2021: Regelbedarfe für 2021 (Monatswerte) Regelbedarfsstufe 1: § 102 SGB XII, Kostenersatz durch Erben Dreizehntes Kapitel – Kosten → Erster Abschnitt – Kostenersatz (1) 1 Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. 3 Nr. 5 ausdrücklich klar, dass die Pflicht zum Kostenersatz durch die Erben nicht für Leistungen "nach dem Vierten Kapitel" des Gesetzes gilt. § 102 SGB XII. SGB X und §§ 106 ff. Jung Kommentar SGB XII, Haufe Lexware, Freiburg im Breisgau, 12/2016 Klinge Kommentierung der §§ 102–115, in: Hauck/Noftz, SGB XII-Kommentar, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 12/2016 Kommunale Gemein-schaftsstelle (KGSt) Praxis der kommunalen Rechnungsprüfung, KGSt-Bericht Nr. 3) 2 SGB XI gehört die Ersatzpflicht des Erben zu den Nachlassverbindlichkeiten (Satz 1). 97 Entscheidungen zu § 102 SGB XII in unserer Datenbank: Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung - ... Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Erbengemeinschaft - gesamtschuldnerische ... Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des ... Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vorliegen einer besonderen Härte - ... Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anspruchsübergang nach § 93 SGB 12 - ... Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses - keine ... Kostenersatz für Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege. Die Leistung ist eine Budget-leistung nach § 33 Abs. Referenzgesetz bleibt das SGB XII für die Ermittlung der Regelbedarfe und Regelsätze. Es handelt sich dabei um die Vorleistung des verpflichteten Trägers und nicht um eine Leistung für einen anderen Träger. Dezember 2003, BGBl. (1) 1Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. § 102 Abs. Aufl 2015, § 102 SGB XII RdNr 30). The principles described in this guideline may be applied to other grades of water produced, meeting other specifications.107 108 Teil) für die klassische Sozialhilfe vor. I S. 3022 , 3023; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses (Satz 2). Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen § 100 (weggefallen) § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-KlauselDreizehntes Kapitel Kosten Erster Abschnitt Kostenersatz § 102 Kostenersatz durch Erben § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen § 102 SGB XII will verhindern, dass die Vorschriften des Schonvermögens auch zugunsten der Erben wirken. 3 SGB XII – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 102 Abs. § 30 SGB XII Mehrbedarf (1) ... § 102 Kostenersatz durch Erben § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen § 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen. 3) 3 i. V. m. § 102 SGB IX und wird beim Integrationsamt beantragt (bei Arbeitslosen ist die Agen-tur für Arbeit zuständig). Der Erstattungsanspruch nach § 102 … Kostenersatz durch Erben bezeichnet die in SGB XII geregelte Verpflichtung der Erben, die an den Erblasser gezahlten Kosten der Sozialhilfe zu erstatten.. Der Anspruch entsteht hierbei mit dem Tod des Leistungsberechtigten oder seines Ehegatten. Teil) für das Arbeitslosengeld II bzw. 2 Satz 2 SGB XII dem Kostenersatzanspruch des Sozialhilfeträgers im Rang nach. Haftung des Erben nach dem SGB II für Arbeitslosengeld Referenzgesetz bleibt das SGB XII für die Ermittlung der Regelbedarfe und Regelsätze. Refworld is the leading source of information necessary for taking quality decisions on refugee status. Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe (2) Die Ersatzpflicht des Erben gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Regelbedarfsstufen 2020 und 2021 nach § 28 SGB XII Sozialrecht . Kostenersatz durch Erben nach § 102 SGB XII; Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträgen xii 4.3.2 Responses from SGB members with regard to elections; composition and membership of SGBs 106 4.3.2.1 Elections 106 4.3.2.2 Composition and membership 107 4.3.2.3 How SGB members perceive their membership 108 4.3.2.4 Conclusion 109 4.3.3 Responses from SGB members with regard to … Annex XII – Benefit Assessment of Medicinal Products with New Active Ingredients According to Section 35a SGB V Galcanezumab of 19 September 2019 At its session on 19 September 2019, the Federal Joint Committee (G -BA) resolved to amend the Directive on the Prescription of Medicinal Products in SHI-accredited Medical Care Änderungen und Ergänzungen des SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) ─ Sozialhilfe ─ (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. SCOPE 104 2.1.105 This document provides guidance for the production of WFI by means other than 106 distillation. Kostenersatz durch Erben nach § 102 SGB XII; Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträgen Jung, SGB XII Vorbemerkungen zum Dreizehnten Kapitel Kosten (§§ 102bis 105) 0 Rechtsentwicklung Rz. Behandelt werden die Erb- und Pflichtteilsansprüche des Leistungsberechtigten und deren Überleitung gem. Jung, SGB XII § 102 Kostenersatz durch Erben / 2.2.3 Begrenzung des Kostenersatzanspruchs (Abs. Voraussetzung für jeden Anspruch auf Erbenersatz ist aber, neben den ausdrücklich in § 102 SGB XII genannten Voraussetzungen, dass die Sozialhilfeleistungen an den Empfänger rechtmäßig erbracht worden sind. Kostenersatz durch Erben bezeichnet die in SGB XII geregelte Verpflichtung der Erben, die an den Erblasser gezahlten Kosten der Sozialhilfe zu erstatten.. Der Anspruch entsteht hierbei mit dem Tod des Leistungsberechtigten oder seines Ehegatten. § 103 Abs. (1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. § 102 SGB XII – Kostenersatz durch Erben (1) 1 Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Auszug SGB XII Inhaltsübersicht 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – (SGB XII) (Auszug) Vom 27. Die Ersatzpflicht besteht nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet worden sind und die das Dreifache des Grundbetrages nach § 85 Abs. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Baden-Württemberg, 10.08.2017 - L 7 SO 2293/16, LSG Rheinland-Pfalz, 19.03.2015 - L 5 SO 185/14, LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 8 SO 282/13, LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14, LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII), soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach §. § 102 SGB XII, Kostenersatz durch Erben § 103 SGB XII, Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten § 104 SGB XII, Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen § 105 SGB XII, Kostenersatz bei Doppelleistungen § 106 SGB XII, Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung 1.2 Gleichrangige Sozialleistungsträger . Behandelt werden die Erb- und Pflichtteilsansprüche des Leistungsberechtigten und deren Überleitung gem. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 SGB V verweisen. § 102 sind vorläufige Leistungen nach § 328 SGB III und Vorschüsse nach § 42 SGB I . Ein Nießbrauchsrecht und Pflichtteilsansprüche gehen bei der Bestimmung des Wertes des Nachlasses i.S.d § 102 Abs. LightGBM: A Highly Efficient Gradient Boosting Decision Tree Guolin Ke 1, Qi Meng2, Thomas Finley3, Taifeng Wang , Wei Chen 1, Weidong Ma , Qiwei Ye , Tie-Yan Liu1 1Microsoft Research 2Peking University 3 Microsoft Redmond 1{guolin.ke, taifengw, wche, weima, qiwye, tie-yan.liu}@microsoft.com; 2qimeng13@pku.edu.cn; 3tfinely@microsoft.com; Abstract Gradient Boosting Decision Tree (GBDT) … 3 SGB XII listet drei Ausschlusstatbestände auf, die den Anspruch auf Kostenersatz entfallen lassen. I S. 2670), in Kraft getreten am 07.12.2006 Gesetzesbegründung verfügbar. Der Begriff der "besonderen Härte" in § 102 Abs. § 102 SGB XII – Kostenersatz durch Erben (1) 1 Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. soweit der Wert des Nachlasses unter dem Betrag von 15.340 Euro liegt, wenn der Erbe der Ehegatte oder Lebenspartner der leistungsberechtigten Person oder mit dieser verwandt ist und nicht nur vorübergehend bis zum Tod der leistungsberechtigten Person mit dieser in häuslicher Gemeinschaft gelebt und sie gepflegt hat. Auflage 2020 ISBN 978-3-406-75267-4 C.H.BECK § 102 SGB XII, der die Rückforderung von Leistungen der Sozialhilfe regelt, löst den im Wesentlichen gleich lautenden § 92 c BSHG ab. SGB XII • Sozialhilfe mit Eingliederungshilfe und Asylbewerberleistungsgesetz Grube / Wahrendorf / Flint 7. Das LSG wird auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden haben. Lebenspartner können gegebenenfalls zum Ersatz der Sozialhilfekosten verpflichtet werden. (§ 102 SGB XII) Die Erben eines Sozialhilfeempfängers oder von dessen Ehegatten bzw. § 102 SGB XI Angaben über Leistungsvoraussetzungen Die Pflegekasse hat Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, zu speichern. (4) 1Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt in drei Jahren nach dem Tod der leistungsberechtigten Person, ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe. Nach § 102 des 12. Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses. SGB XII (siehe hierzu auchFachanweisung zu §§ 106 ff. The monthly Consumer Confidence Survey, based on a probability-design random sample, is conducted for The Conference Board by Nielsen, a global provider of information and analytics around what … Urteile zu § 102 Abs. * SGB Retail Top 100 has previously reported Adidas and Reebok as separate entities, but here we combined the numbers, as reported by the company, for exact figures. SGB XII § 102 i.d.F. Durchsetzung des Auskunftsanspruches gemäß § 117 SGB XII nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung; Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen, z.B. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen und zur Leistung von Zuschüssen. der §§ 102 ff. Mit dem SGB II existieren nun zwei gleichwertige Sicherungssysteme für die Grundsiche-rung. Dezember 2003 (BGBl. 102 103 2. § 102 SGB XII Kostenersatz durch Erben (1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Dezember 2003 (BGBl. 4Ist die leistungsberechtigte Person der Erbe ihres Ehegatten oder Lebenspartners, ist sie zum Ersatz der Kosten nach Satz 1 nicht verpflichtet. SGB XII) • und Dritte, die ihrerseits an den Nothelfer geleistet haben (z.B. SGB Law LLP, Lawyer in Grande Prairie, Alberta, #102, 10126 - 97th Avenue, Grande Prairie, AB T8V 7X6 – Hours of Operation & Customer Reviews. Sozialgesetzbuches (SGB XII) ist der Erbe eines Sozialhilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. § 102 SGB XII – Kostenersatz durch Erben (1) 1 Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. 23 09.10.2020. (3) Der Anspruch auf Kostenersatz ist nicht geltend zu machen. Ein Mitarbeiter muss mit dem Dienst-wagen sporadisch Kunden aufsuchen, kann aber (epilepsiebedingt) selbst nicht fahren. Kapitel (§§ 82 - 96 SGB XII): Einsatz des Einkommens und des Vermögens 13. Damit hatte das Sozialhilferecht die alleinige Letztverantwortung für die Sicherung des Existenzminimums verloren. 2.2.4.2 Kostenersatz durch Erben, § 102 SGB XII [Konkretisierung zu §§ 102-115 SGB XII] Nach § 102 SGB XII hat der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Kostenersatz gegen die Erben eines verstorbenen Hilfeempfängers für die Kosten, die 10 Jahre vor dem Erbfall für … § 93 SGB XII, der Anspruchsübergang nach § 33 SGB II sowie die Ersatzansprüche gegen Erben nach dem Tod des Leistungsberechtigten gem. Aufl 2014, § 110 RdNr 8 mwN). c) Zwölftes Kapitel: Zuständigkeitsregelung (§§ 97 – 101 SGB XII) d) Dreizehntes Kapitel: Kostenersatz und Kostenerstattung (§§ 102 – 115 SGB XII) e) Vierzehntes Kapitel: Verfahrensbestimmungen (§§ 116 – 120 SGB XII) f) Fünfzehntes Kapitel: Statistik (§§ 121 – 129 SGB XII). 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